Kinderspielplätze Abnahmeprüfung EN 1176

Die Gesundheit von Kindern hängt nicht zuletzt von ausreichender Bewegung ab. Sichere Kinderspielplätze mit entsprechenden Spielgeräten helfen Eltern und Kindern somit, die Gesundheit zu fördern.

Spielgeräte unterliegen jedoch einer teilweise starken Belastung, werden zerstört, beschädigt oder durch Witterung angegriffen. Manchmal werden sie auch falsch aufgestellt und werden so zu einer Gefahr für Kinder.

Daher müssen Spielplätze und Spielgeräte regelmßig gewartet, geprüft und jährlich einer Generalinspektion unterzogen werden.

Eine Generalinspektion durch uns bedeutet eine unabhängige Qualitätskontrolle der Arbeit z. B. städtischer Mitarbeiter mit dem Ziel, verborgene evtl. auch übersehene Mängel zu erkennen und Maßnahmen vorzuschlagen, wie die erkannten Mängel möglichst wirtschaftlich beseitigt werden können.

Grundlage unserer Prüfungen ist die DIN EN 1176.

Zur Dokumentation der durchgeführten Prüfungen erstellen wir ein Prüfprotokoll, in dem neben Angaben über Anlage und allgemeinen Zustand des Spielplatzes jedes auf dem Spielplatz vorhandene Spielgerät aufgeführt und beurteilt wird.

Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie Vorschläge, wie und in welchem Zeitraum diese Mängel möglichst wirtschaftlich behoben werden sollten.

Weiterhin gehört zu jedem Protokoll ein Übersichtsfoto und Fotos von festgestellten Mängeln, so dass konkret entschieden werden kann, welche Instandsetzungsarbeiten vergeben oder ggf. durch eigene Mitarbeiter behoben werden können.

Prüfung von Spielplätzen und Spielanlagen nach Sanierungen und Neubau

Nach der neuen EN 1176 -Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren- ist eine Prüfung von Spielplätzen und Spielanlagen vor der Inbetriebnahme vorgesehen. http://www.beuth.de/langanzeige/DIN

Prüfverfahren und -berichte

Falls nicht anders festgelegt, muss die Erfüllung der Anforderungen entsprechend Abschnitt 4 (Sicherheitstechnische Anforderungen) erfolgen.

Vor der Prüfung muss das Gerät entsprechend den Angaben des Herstellers wie zum Gebrauch aufgestellt werden.

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Messen, Besichtigen oder praktische Prüfung nachgewiesen.

Das Prüfergebnis kann für die weiteren Kontrollen

  • visuelle Routine-Inspektion
  • operative Inspektion
  • jährliche Hauptinspektion 

verwendet werden.

Für die Abnahmeprüfung werden die vollständigen Unterlagen über aufgestellte Spielgeräte (Montageanleitung, Fundamentpläne, Konformitätserklärung des Herstellers usw., Ausbaupläne) benötigt.

Wir erarbeiten Ihnen anhand der vorliegenden Prüfergebnisse ihre Spielplatz -Datei mit der von uns für den Anwender/Ausführenden in der Spielplatzwartung und Pflege entwickelten SP Kontrollsystem.

Hier können Sie sich ansehen, wie unser Prüfbericht aussieht: Musterprüfbericht Kinderspielplatzprüfungen

Haben wir Ihr Interesse an unserer